Antrag vom 5.05.2018 an die MV2018:
Antragsteller: Georg Winter
Antrag1 Stimmrechtsübertragung:
Ich stelle den Antrag, dass statutarisch festgelegt wird, dass ein Mitglied an der Jahresversammlung eine Stimm-Delegation von einem anderen Mitglied erhalten kann.
Begründung: wir sind ein weit verstreuter Verein und es gibt damit gerne Situationen wo ein Mitglied nicht anwesend sein kann und sein Vertrauen einem anderen Mitglied übergibt.
Der Antrag wird im Traktandum “Überarbeitung der Vereinsstatuten* behandelt werden.
Stellungnahme Vorstand: “Solche Übertragungen des Stimmrechts sind durchaus üblich und sinnvoll. Allerdings sollten sie begrenzt werden, sodass ein Mitglied nicht mehr als (z.B.) 2 Stimmen an der MV hat, ansonsten entsteht ein Ungleichgewicht im gemeinschaftlichen Willensentscheid. Es soll also vermieden werden, dass ein Mitglied (z.B.) 20 Stimmübetragungen an der MV bekommt und dann alle anderen damit dominiert. Sondern es soll an der MV eine faire und lebendige Diskussion geben, wo jeder Teilnehmer Gewicht bekommt.
Wir erachten also folgenden Zusatz für nötig, der auch unabhängig vom Antrag abgestimmt werden kann: “Jedes Mitglied kann an der Mitgliederversammlung maximal zwei Stimmen abgeben.”