Traktanden der Mitgliederversammlung 2025 in Chur
Beginn und Ort: 09.30 Uhr bei Urig Chur, Hohenbühlweg 4 7000 Chur
Danach: Mittagessen und Markt
Leitung: Heike Vogel
Protokoll: Johannes Mahler
1. Eintrag in die Präsenzliste
2. Wahl der Stimmenzähler
Vertretungen: max. 1 Stimme
3. Abnahme des Protokolls der Mitgliederversammlung 2024 in Biel/Bienne
4. Abnahme des Jahresberichts 2024
- Am 20. April fand in Biel unsere jährliche Mitgliederversammlung statt.
- Am 31. August waren wir mit einem Stand am Bring- & Holtag/Dorfmäret in Welschenrohr präsent.
- Am 21. September durften wir unseren Verein mit einem Vortrag sowie einem Stand an der Frei sein-Messe von Graswurzle in Altdorf würdig vertreten.
- Am 30. September, am 04. und am 21. November sowie am 04. Dezember fanden in Winterthur Talent-Vorträge statt.
- Der Vorstand hat im Januar, Februar, März, April, Mai, August, September und November getagt, entweder physisch oder dann online (insgesamt also 8 Mal).
- Und schliesslich fanden mehrere Talent-Treffs in Chur, im Thurgau, in Winterthur und Umgebung sowie in Zürich statt.
Talent in Zahlen
Talent in Worten
5. Abnahme der Jahresrechnung sowie Revisionsbericht 2024
6. Entlastung des Vorstandes
Nach seiner Rücktrittserklärung verabschieden wir uns leider von Patrick Sonneland aus dem Vorstand. Allerdings wird er uns im Hintergrund trotzdem weiterhin unterstützen. Wir danken Patrick dafür!
7. Wahl des Vorstandes 2025
- Bisher: Hans-Rudolf “Johannes” Mahler
- Bisher: Helene Rothenberger
- Bisher: Heike Vogel
- Neu: Rita Laube
Sie schreibt dazu:- Ich kenne Talent seit der Gründung.
- Ich bin aktiv dabei.
- Ich war in der Leitung, als es noch ein Experiment war und danach drei Jahre im Vorstand.
8. Revision Jahresrechnung 2024
- Bisher: Daniel Neuhaus (Revisor)
- Beisitzer: Johannes Mahler
9. Informationen zu Neuerungen bei Talent
9.1 Mitglieder versus Tauschende / Anpassung unseres Leitfadens
Damit wir, wie an der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen, die Tauschenden einführen können, mussten wir den Leitfaden entsprechend anpassen. Nun muss der noch genehmigt werden.
Bisher | Neu | |
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Tauschregeln | . Alle Talent-Teilnehmenden erhalten ein Konto mit einem Vorbezugssrecht* von 500.- TALENTEN. . Der Vorstand kann das Vorbezugsrecht einzelner Mitglieder auf Antrag dieser erhöhen. . Alle Teilnehmenden können grundsätzlich nur ein Talent-Konto eröffnen. . Jedes Mitglied kann in der Online-Software Cyclos Angebote und Anfragen veröffentlichen. Es können Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen angeboten und gesucht werden. Der Vorstand behält sich vor, Inserate, die den Grundsätzen widersprechen, zurückzuweisen. . Wer ein Angebot nutzen oder auf Gesuche antworten möchte, nimmt mit dem entsprechenden Mitglied Kontakt auf. Die beiden TauschpartnerInnen handeln den Preis frei miteinander aus. . Je ausgeglichener das Geben und Nehmen aller Teilnehmenden ist, desto besser funktioniert der Tauschkreis. Die Mitglieder sind angehalten, die eingenommenen Talente möglichst bald wieder auszugeben. Auf positive Kontostände wird eine Umlaufsicherung von 0.5% pro Monat erhoben. Übergangsregelung: Die Umlaufsicherung wird bis auf Weiteres nur auf die ersten 1’000.- TALENTE (in Worten: tausend) erhoben; dh. dass max. 5.- Tt pro Monat abgezogen werden, analog beispielsweise zur Kontoführung der Postfinance. Darüber hinaus gehende Beträge sind von der Umlaufsicherung befreit.** . Zahlungen werden in der Regel vom/von der Zahlungspflichtigen selbst verbucht (Zahlung Mitglied an Mitglied). . Mitglieder können ihren TALENT-Saldo sowie den von jedem anderen Mitglied direkt in der Online-Software Cyclos einsehen. . Für die Verrechnung von Tauschgeschäften mit anderen Tauschkreisen gilt ein Wert von 30.- TALENT pro Stunde. | . Alle Talent-Teilnehmende (Mitglieder und Tauschende) erhalten ein Talent-Konto. . Nur Mitglieder erhalten zusätzlich ein Konto mit einem Vorbezugssrecht* von 500.- TALENTEN. . Der Vorstand kann das Vorbezugsrecht einzelner Mitglieder auf Antrag dieser erhöhen. . Alle Talent-Teilnehmenden können grundsätzlich nur ein Talent-Konto eröffnen. . Alle Talent-Teilnehmende können in der Online-Software Cyclos Angebote und Anfragen veröffentlichen. Es können Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen angeboten und gesucht werden. Der Vorstand behält sich vor, Inserate, die den Grundsätzen widersprechen, zurückzuweisen. . Wer ein Angebot nutzen oder auf Gesuche antworten möchte, nimmt mit dem entsprechenden Talent-Teilnehmenden Kontakt auf. Die beiden TauschpartnerInnen handeln den Preis frei miteinander aus. . Je ausgeglichener das Geben und Nehmen aller Teilnehmenden ist, desto besser funktioniert der Tauschkreis. . Alle Talent-Teilnehmende sind angehalten, die eingenommenen TALENTE möglichst bald wieder auszugeben. Auf positive TALENT-Kontostände wird eine Umlaufsicherung von 0.5% pro Monat erhoben. Regelung: Die Umlaufsicherung wird bis auf Weiteres nur auf die ersten 1’000 TALENTE (in Worten: tausend) erhoben; dh. dass max. 5 TALENTE pro Monat abgezogen werden, analog beispielsweise zur Kontoführung der Postfinance. Darüber hinaus gehende Beträge sind von der Umlaufsicherung befreit.** . TALENT-Tauschzahlungen werden in der Regel vom/von der Zahlungspflichtigen selbst verbucht. . Mitglieder können ihren TALENT-Saldo sowie den von jedem anderen Mitglied direkt in der Online-Software Cyclos einsehen. . Für die Verrechnung von Tauschgeschäften mit anderen Tauschkreisen gilt ein Wert von 30 TALENT pro Stunde. |
Austritt/Ausschluss | . Wer aus dem Verein Talent Schweiz austreten will, muss dies dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitteilen und vorgängig TALENT- und Frankensaldi ausgleichen. Auf Rückzahlung von einbezahlten Schweizer Franken oder TALENT-Beträgen besteht kein Anspruch. . Rekurriert ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied an die Mitgliederversammlung, sind bis zum Entscheid der Mitgliederversammlung keine Tauschvorgänge dieses Mitglieds möglich. | . Mitglieder, die aus dem Verein Talent Schweiz austreten wollen, müssen dies dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitteilen und vorgängig TALENT- und Frankensaldi ausgleichen. Auf Rückzahlung von einbezahlten Schweizer Franken oder TALENT-Beträgen besteht kein Anspruch. . Der Vorstand kann TauscherInnen von der weiteren Teilnahme am Talent-Tausch ausschliessen und deren Konten vorübergehend sperren oder endgültig löschen, wenn Konflikte auftreten, für die auch nach Rücksprache mit dem/der TauscherIn keine Lösung gefunden werden kann. Ein Rekursrecht besteht nicht. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der vorhandenen Talente. . TauscherInnen, welche ihr Talentkonto wieder löschen möchten, müssen die Löschung des Kontos per E-Mail beantragen. Auf Rückzahlung von einbezahlten Schweizer Franken oder TALENT-Beträgen besteht kein Anspruch. . Rekurriert ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied an die Mitgliederversammlung, sind bis zum Entscheid der Mitgliederversammlung keine Tauschvorgänge dieses Mitglieds möglich. |
Regionalgruppen | . Regionalgruppen konstituieren sich selbst und wählen selbständig eine oder mehrere RegionalleiterInnen. Gewählte RegionalleiterInnen können nur von der jeweiligen Regionalgruppe abgewählt werden. . RegionalgruppenleiterInnen werden unverzüglich über neu eintretende Mitglieder in ihre Region informiert. . Regionalgruppen erhalten einen jährlich an der Mitgliederversammlung festzulegenden Prozentsatz der Mitgliederbeiträge aller Mitglieder aus ihrer Region zur selbständigen Verwendung.*** . In Zweifelsfällen kann jedes Mitglied selbst entscheiden, welcher Regionalgruppe sie oder er angehört. . Bei der Auflösung einer Regionalgruppe gehen deren Inventar und Vermögen an den Verein Talent Schweiz über. | . Alle Talent-Teilnehmenden können an Regionalgruppen teilnehmen. . Regionalgruppen konstituieren sich selbst und wählen selbständig eine oder mehrere RegionalleiterInnen. Gewählte RegionalleiterInnen können nur von der jeweiligen Regionalgruppe abgewählt werden. . RegionalgruppenleiterInnen werden unverzüglich über neu eintretende Mitglieder in ihre Region informiert. . Regionalgruppen erhalten einen jährlich an der Mitgliederversammlung festzulegenden Prozentsatz der Mitgliederbeiträge aller Mitglieder aus ihrer Region zur selbständigen Verwendung.*** . In Zweifelsfällen kann jedes Mitglied selbst entscheiden, welcher Regionalgruppe sie oder er angehört. . Bei der Auflösung einer Regionalgruppe gehen deren Inventar und Vermögen an den Verein Talent Schweiz über. |
Kommunikation | . Einladungen und der Versand von Traktandenlisten für Mitgliederversammlungen werden soweit möglich per (elektronischen) Rundbrief oder E-Mail durchgeführt. . Jedes Mitglied erhält auf Wunsch eine E-Mail-Adresse z.B. in der Form vorname[punkt]nachname[ät]talent[punkt]ch zur Verfügung gestellt. . Mitglieder, die keine Kommunikation per E-Mail wünschen, stellen dem Vorstand Briefmarken für den Postversand der Einladungen zu. | Gleichbleibend |
Sonstiges | Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmenden. Der Verein Talent Schweiz haftet weder für an Talent-Teilnehmende gerichtete Steuerforderungen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Informationen über gesetzliche Regelungen können bei der AHV und dem jeweiligen Steueramt eingeholt werden. | Gleichbleibend |
Inkrafttreten | Der Leitfaden wurde an der Mitgliederversammlung vom 22. August 2020 gemeinsam mit der Statutenänderung vom selben Datum genehmigt und trat sofort in Kraft. | Würde bei einer Annahme angepasst. |
* Seit der Vorstandssitzung vom 23. März 2021 sprechen wir bei Talent lieber vom “Schöpfungsrecht”. Jenes meint nämlich, dass du sogleich bis zu 500 TALENT ausgeben kannst, bevor du etwas einnehmen musst. | Gleichbleibend | |
** Da dies technisch noch nicht so programmiert werden konnte, wird einem die Umlaufsicherung jeweils auf das ganze Guthaben abgezogen, und Ende Jahr dann manuell die diesbezügliche Differenz wieder zurückerstattet. | Gleichbleibend | |
*** Regionalgruppenleiterinnen und Regionalgruppenleiter erhalten – je nach Aufwand – zwischen TALENTEN 50.- bis 100.- pro durchgeführtem Regionaltreffen (bestimmt an der Vorstandssitzung vom 28. Juni 2021). | Gleichbleibend |
9.2 Cyclos-Erneuerung, Eingabe an die Christoph Merian-Stiftung / Finanzielles
10. Anträge der Mitglieder
- 10.1: Antrag von Rita Laube 1: Talent sollte eine neue Webpage (Frontpage) erstellen
Rita und ein Vorstandsmitglied werden Informationen dazu geben. Nach kurzer Diskussion wollen wir darüber abstimmen. - 10.2: Antrag von Rita Laube 2: Talent soll wichtige Entscheide in Zukunft per Email und Umfrage tätigen, nicht mehr über die MV
- Begründung:
- Das ist demokratisch.
- Junge Menschen kommen nicht nach Biel oder Chur für eine MV
- Begründung:
- 10. 3 Antrag von Matthias Weiss
- Der Talentmitgliederbeitrag soll weiterhin freiwillig bleiben. Ich stelle jedoch den Antrag, als Referenzgrösse ab 2026 neu 80.- TALENTE / Schweizer Franken zu erheben (statt wie bislang: 60.-).
Ende der Versammlung: ca. 11.30 Uhr